Mein Grundgesetz-Foto als Piraten-Wahlplakat

Ein Bild von mir hat es als Motiv auf einen Piratenpartei-Plakat-Vorschlag geschafft:

Und so siehts dann als Plakat aus:

Und da das Bild unter CC steht, geht das klar. Gut, über die Bearbeitung kann man nochmal reden, die ist nicht so ideal. Aber ich fands cool.

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9 Kommentare zu »Mein Grundgesetz-Foto als Piraten-Wahlplakat«

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Christian am 04.08.2009: #

Ich finds doch eher mies umgesetzt, Idee passt aber :)

Michel am 04.08.2009: #

Ja, hatte ich ja auch erwähnt, finds auch nicht so dolle. Dachte mir aber „hey, den Bildaufbau kennste doch“ und wollts erwähnt haben :)

Jens Matheuszik am 04.08.2009: #

Kommt mir zum Teil bekannt vor:
siehe flickr

Spannend ist aber das mit der CC-Thematik. Ich stelle mir gerade vor, dass ich ein Bild unter CC-Lizenz setze und dann übernehmen es die Piraten oder eine andere Partei für sich. Wäre – wenn die Lizenz eingehalten wird – ja eigentlich okay, aber persönlich fände ich das u.U. nicht so toll.

Michel am 04.08.2009: #

Hehe, ist aber von mir.

Bei den Piraten finde ich es okay. Würde sich das jetzt irgendeine Fascho-Partei oder sonstige Partei, mit der ich nicht einverstanden wäre, unter den Nagel reißen, würde ich es ihnen auch verbieten. Ist ja mal Mareen Fischinger passiert

Grundsätzlich kann aber erstmal jeder mit dem Bild machen, was er will. Nur schade, dass mein Name bei dem Plakat nicht druntersteht, war ja auch Bedingung.

Jens Matheuszik am 04.08.2009: #

@Michel:
Wollte mit der Ähnlichkeit nur andeuten, dass wir die selbe Ausgabe haben. :)

Ich frage mich jedoch nur, ob man so eine CC-Lizenz widerrufen kann oder nicht. Da hatten wir uns letztens im Rahmen des Buzzcamps auch unterhalten. Ich persönlich tendiere dazu, dass man eine Lizenz auch zurückziehen kann, aber es gibt auch andere Stimmen dazu.

Das die Piratenpartei jedoch die CC-Lizenz nicht korrekt angibt finde ich – für eine so IT-erfahrene Partei – merkwürdig.

Michel am 04.08.2009: #

Ach so, das meintest du. Okay.

Ich finde auch, dass man sie zurückziehen kann, wenn einem der Verwendungszweck oder sonstiges missfällt. Im Grunde ist es immer noch meins und wenn ich nicht möchte, dass damit Schindluder getrieben wird, möchte ich das auch nicht.

Gut, die Nichtangabe kann auch deswegen sein, weil es nur ein Plakatwettbewerb ist und der Plakat-Pirat vielleicht auch nicht zu 100 % webfit ist, was aber trotzdem sehr schade wäre. Ich versuch mal nachzufragen.

Eric Eggert am 04.08.2009: #

1. Nein, es gilt die Lizenz, die bei Erstellung des weiteren Produkts gültig ist. Sonst wäre die CC-Lizenz ja wertlos, weil man einfach dann die Lizenz zurückziehen könnte und dann Lizenzgebühren verlangen könnte. Steht auch irgendwo bei den CC-Lizenzen.

2. Daher kann man niemandem, der das Bild rechtmäßig benutzt (also beispielsweise bei CC-NC in nichtkommerziellem Umfeld), verbieten es zu nutzen, auch wenn man mit dem Kontext des Bildes nicht einverstanden ist. (Vorbehaltlich etwaigen Persönlichkeitsrechte.)

3. In dem Fall ist es ein Verstoß gegen deine Lizenzbestimmungen, weil das Plakat nicht unter einer gleichen oder äquivalenten Lizenz veröffentlicht wurde. Da Parteien gegen diesen Teil der Lizenz i.d.R. verstoßen ist es – nach den CC-Regeln – erlaubt Sonderlizenzen zu vergeben.

Ich hoffe das bringt ein wenig Licht ins CC-Dunkel :)

Jens Matheuszik am 05.08.2009: #

@Eric Eggert:
Dann ist also die flickr-Integration von CC schlecht, weil man dort den Lizenzstatus nachträglich ändern kann, oder?

Michel am 06.08.2009: #

Danke Eric für die Erklärung. Stimmt, wäre nicht wirklich gerecht die Lizenzbestimmungen nachträglich zu ändern. Vielleicht gibt es ja bald eine Erweiterung der CC, die manche Dinge ausschließen lässt.

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